Wald von Eichstätt

Ein Werk von: Forstrat Leythäuser - Am Ende des 19 t. Jahrhunderts


Fürstentum Eichstätt unter den Herzogen von Leuchtenberg

Im Jahre 1817 traf neben der damals in ganz Bayern herrschenden großen Not und Teuerung Eichstätt Stadt und Land noch das weitere Mißgeschick, daß zufolge der neuen Einteilung des Königreichs in 8 Kreise das bisherige in Eichstätt domizilierende Generalkommissariat des Altmühlkreises aufgehoben und dessen Gebiet dem Oberdonaukreise einverleibt wurde. (1.IV.1817). Doch wurde Eichstätt kurz darauf für diesen Verlust vollauf entschädigt durch die Errichtung des Fürstentums Eichstätt in der verfassungsmäßigen Modalität einer Standesherrschaft. Durch allerhöchste Deklaration vom 15. November 1817 wurde Herzog Eugen von Leuchtenberg, als Schwiegersohn des Königs Max Josef, samt seinen Nachkommen als das erste unter den fürstlichen Häusern der bayerischen Monarchie erklärt und ihm das Fürstentum Eichstätt als Majoratsfiedeikommiß zuerkannt.

Das Gebiet der Standesherrschaft umfaßte die beiden Herrschaftsgerichte Eichstätt und Kipfenberg etwa in der Größe, wie es seinerzeit Graf Singer [Suitgar] von Hirschberg dem heiligen Willibald zur Gründung seiner Diöcese übergeben hatte. Unmittelbar nach Erscheinen dieser Deklaration erfolgte das Liquidationsgeschäft zur Wertsermittlung aller nunmehr an den Herzog übergehenden Realitäten, Gebäude, Gülten, Zehnten, x.x., welche als Resultat den Wertbetrag von 2 638 195 fl. gab. Nach Übereinkunft wurde schließlich als Kaufsumme 5 Millionen Franks (= 2 320 312 fl.) an die Staatskasse eingezahlt. Unter den Realitäten befanden sich 36 718,6 Tgw. Forsten, nämlich die Reviere Eichstätt, Breitenfurt, Schernfeld, excl. Raitenbuch, Hofstetten, Kipfenberg, Rapperszell excl. Altdorf und Enkering deren jährlicher Bruttoertrag nach amtlichen Erhebungen sich auf 46 400 fl. 14 kr. berechnete und deren Ankaufspreis in obiger Kaufsumme mit dem Betrag von 589 079,55 fl. = 63,4 % des Kapitalanschlages der Bruttorente eingestellt war. Nachträglich wurden noch zur Ergänzung der Fürstentums-Rente der herzoglichen Forstverwaltung einverleibt (27.2.1824)

a) die Waldparzelle „Rothenberg zu 159 5/8 Tgw. Reviers Böhmfeld im Anschlage zu 3113 fl. 21 kr. und

b) die Waldparzelle „Mariasteinerholz und Neuhof“ 140 3/8 Tgw. = 1965 fl. 30 kr. und

c) „Mandlach“ mit 178 7/8 Tgw. = 2504 fl., beide im Reviere Rapperszell gelegen, so daß sich das Gesamtareale auf 37197 3/8 Tgw. im Werte zu 596660 fl. zusammenstellte, was einen Kaufwert von rund 16 fl. pro Tgw. entspricht.

Zugleich wurden dem Fürstentum auch die sämtlichen Gemeinde- Stiftungs- und Privatwaldungen in einer Ausdehnung von rund 35630 Tgw. zur Administration bzw. Beaufsichtigung nach den gesetzlichen Bestimmungen zugesprochen.

Sonach verblieben von dem ehemaligen fürstbischöflichen Waldbesitz der k. Staatsforstverwaltung nur noch die Reviere Raitenbuch, Altdorf, Burggriesbach und Beilngries, von denen die beiden ersteren dem Forstamte Hilpoltstein, die beiden letzteren dem Forstamte Beilngries zugeteilt worden sind.

Mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung des Forstwesens im Fürstentum Eichstätt und bei dem Umstande, daß die Erträgnisse der Waldungen zu wenigstens ¼ an der Gesamteinnahme sich beteiligten, war für die fürstliche Verwaltung eine ihrer nächsten Sorgen einer entsprechenden Organisation des Forstwesen zugewendet.

Mit dieser Arbeit wurde der bereits im vorigen Kapitel mehrfach genannte, inzwischen in den fürstlichen Dienst übergetretene Oberförster Reber zu Eichstätt betraut. Sein Programm gipfelte in dem Grundsatz, daß - wenn eine Forstverfassung zweckmäßig und gut sein will, sie auf die Lehren der Staatswirtschaft und der Forstwissenschaft aufgebaut sein muß.

Ihr Zweck muß Beförderung der allgemeinen Landeswohlfahrt sein, und der mit der Pflege des Waldes betraute Forstmann muß mit allen Kräften arbeiten, um diesen Zweck dadurch zu erreichen, daß er dem Staate das zum ökonomischen und technischen Gebrauche erforderliche Holz sowie andere Waldprodukte zu verschaffen und die Waldungen überhaupt zum größtmöglichen Ertrag zu bringen bemüht ist.

Reber´s Vorschlag ging nun dahin, keine großen Reviere zu schaffen zu deren Bewirtschaftung dem Revierförster ein Unterpersonal beigegeben werden mußte. Dieselben sollen vielmehr eine Größe erhalten, in welcher sie vom Revierförster allein vollständig übersehen und möglichst intensiv bewirtschaftet werden können.

Diesem Vorschlage gemäß erfolgte die Einteilung der Waldungen in 14 Reviere mit ebenso vielen Revierförstern unter einer Centralstelle dem Oberforstamte zu Eichstätt.

Diese Reviere waren:

 Eichstätt, 2521 1/8 Tgw. mit den Forstorten Fürstenhölzl, Mariasteinerholz, Archenbrunnerforst und den beiden Walburgihölzern;

 Möggenlohe, 2573 3/8 Tgw. mit den Forstorten Pechweiher, Wittenfelderholz, Prielerheimgarten, Prielerkohlschlag, Hasenwinkel, Hellerberg, Adelschlagerforst und Erhardsbuch;

 Breitenfurth, 3546 6/8 - mit dem Wittmeß, Römerberg, Neufang, Mühlberg und Rebdorferwald;  Wellheim, 916 4/8 mit dem Wellheimerforst;  Haunsfeld, 1101.0 mit dem Beixenhard und Jungholz nach kurzer Zeit vereinigt als Revier Wellheim.  Schernfeld, 3147 1/8 mit dem Gehen und Schernfelderforst  Geländer, 2482 2/8 mit dem Seufersholzerforst und Fürstenhölzl; desgl. als Revier Schernfeld.

 Rapperszell, 2905 5/8 mit dem Dominikanerholz, Höllberg, Langerschlag, Neuet, Vikarileithe, Pelzhof, Monhof, Walburgiholz, Affenthal, Ober- und Unterrebdorferholz, Weimetsfeld, Petenthal, Drudenfuß, Birnhof, Hirschkopf, Mariasteinerholz, Neuhof und Mandlach.

 Haunstetten, 2258 4/8 mit den Forstorten Kindingerberg, Meyerschlag, Hellerrain, Hennenlohe, Laugnet und Grafen;

 Enkering, 3860 1/8 Tgw. mit den Forstorten verlorene Leithe, Berneichet, Frauenleithe, Buchschacher, Lohschlag, Diebsleithe, Rothebugel, Fichtet, Kapitelleithe, Haslach, Romburg, Herrenkamm, Herrenschlag, Furtleithe, Kalteschlag, Lindig, Hörl, oder Dirschbrunnen, Metzger- und Engelleithe;

 Irfersdorf, 1109 3/8 Tgw. mit den Forstorten Mandlach, Plankstettner-Ofen, Bremetsbügel;

 Kipfenberg, 3784 1/8 Tgw. mit den Forstorten Alteholz, Neufang, Haar, Kipfenbergerforst, Edelmannslohe;

 Böhmfeld 2498 Tgw. mit den Forstorten Diepoldszell, Hirnboll, Netterholz, Herrnhölzl, Muckenberg, Pfannenstiel, Ambergerholz, Rotheberg, und  Hofstetten, 4493 3/8 Tgw. mit den Forstorten Ladisbügel, Herrnleithe, Schreinerkeller, Waltingerschlag, Hofstetten- und Pfünzerforst, Rauheleiten.

Diese Organisation hielt indes nicht lange Stand. Man entschloß sich nach dem Muster der im Jahre 1822 im übrigen Bayern durchgeführten Forstorganisation zur Errichtung von 2 Forstämtern, nämlich Forstamt Eichstätt mit den Forstrevieren Eichstätt, Möggenlohe, Breitenfurth, Wellheim und Schernfeld und Forstamt Kipfenberg mit den Revieren Rapperszell, Enkering, Irfersdorf, Kipfenberg, Haunstetten, Hofstetten und Böhmfeld, wobei den Revieren nach deren Größe Forstgehilfen und Forstwarte beigegeben waren.

An der Spitze der ganzen Verwaltung stund die herzogl. Domainen-Administration unter der Vorstandschaft des Oberforstmeisters Reber. Nach dessen im Jahre 1848 erfolgten Rücktritt (Reber starb im Jahre 1859 am 14.3.) wurde eine besondere Forstinspektion (Forstinspektor Düll) ausgeschieden, welcher die Leitung des gesamten fürstlichen Forstwesens unter die Respizienz Oberadministration anvertraut war. Dem Forstinspektor war gleichzeitig die Verwaltung des Forst- und Jagdamtes Eichstätt übertragen. Der Forstamtsvorstand von Kipfenberg erhielt den Titel Forstmeister, die Revierverwalter behielten ihren Titel „Revierförster“.

Wie nicht anders zu erwarten, trat im Allgemeinen die neue Forstverwaltung in die Fußstapfen ihrer Vorgängerin ein. In allen Verfügungen und Verordnungen sah man das Bestreben, die Schäden aus alter Zeit auszubessern und wieder gut zu machen und den Wald allmählich wieder auf die Stufe emporzubringen, auf welcher er seiner Produktionsfähigkeit nach stehen sollte.

Eine förmliche Forsteinrichtung und Ertragsregelung der Waldungen hatte indes während dieser Periode außer der im Jahre 1817 bei Errichtung des Fürstentums und später noch im Jahre 1831 aus Anlaß der Vermögens-Auseinandersetzung zwischen der leuchtenberg ´schen Agnaten vorgenommenen Taxation der Waldungen behufs deren Wertsermittlung nicht stattgefunden. Erst im Jahre 1845 wurde vom x. Reber im Anhalte an die k. b. Forsteinrichtungs-Instruktion v. 30.VI.1830 und nachträglich erschienen Verordnungen eine Ertragsregelung nach dem Hundeshagen´schen Verfahren ausgearbeitet, und es sollte nun alsbald mit den Forsteinrichtungsarbeiten in den fürstlichen Forsten begonnen werden.

Wohl wegen Mangel an geeigneten Kräften unterblieb jedoch deren vollständige Durchführung und Vollendung, und man begnügte sich mit einer genauen Vermessung der Bestände und deren Verschiedenheiten, dann mit der Herstellung von Altersklassentabellen, während sich die jährlichen Material-Einschläge mehr nach der Absatzgelegenheit und der besseren und erleichterten Abfuhr richteten. Doch scheint was aus dem Zusammenhange ausgedehnter, in geordneter Altersabstufung vorfindlicher Bestände hervorgeht, bei den Hauungen auf möglichste Anreihung der Schläge unter Vermeidung von Winkelschlägen gesehen worden zu sein.

Für die Bewirtschaftung des Waldes waren 2 Betriebsklassen ausgeschieden, nämlich Hochwaldbetrieb mit 80 jähriger Umtriebszeit für die Nadel- oder mit Buchen gemischten Waldungen, und Mittelwaldbetrieb im 50 jährigen Umtrieb für die reinen Buchen, oder sonstigen Laubhölzer.

Die Wirtschaft im Hochwald war auf natürliche Verjüngung in der Regel mittelst dunkelgehaltener von NW. nach SO. streifenweise vorrückender Besamungsschläge gegründet. Mitunter wurden aber auch zur Befriedigung der Hüttenwerke Obereichstätt, Hagenacker und Altendorf deren Glanzzeit in diese Periode fällt, auf größeren Flächen Kahlschläge geführt, aus denen unsere gleichalterigen, über größere Flächen sich ausdehnenden reinen Fichtenbestände abzuleiten sein werden. Das heutzutage öfters zu konstatierende Vorkommen einzelner Altersverschiedenheiten auf kleiner Fläche mitten in sonst gleichalterigen Beständen verdankt seinen Ursprung teils Rücksichten auf die Jagd d.h. der Anlage sog. Wildpretsschläglein teils ist es den Folgen von Käferfraß, dann auch dem Umstande zuzuschreiben, daß manchem vor dem Abtriebe sich zeigenden Anfluge durch Nachhauungen eine größere Ausdehnung gegeben wurde, als dies im Interesse der Hiebsfolge gelegen war.

Durch diese Wirtschaftsführung und bei dem Umstande, daß wohl auch an manchen Orten die Nachhauungen rasch nach einander geführt wurden, fand die Verbreitung des Nadelholzes auf Kosten des Laubholzes ungemein Vorschub. Etwa auf den Besamungsschlägen vorhandener Buchenaufschlag wurde durch den gleichzeitig mit anstehenden Fichtenanflug rasch im Wachstum überholt und unterdrückt.

Die wenige aus jener Zeit stammende Buchenbeimischung in den Fichtenbeständen ist zumeist nur dem Stockausschlage zu verdanken, und nur selten begegnet man in den Beständen aus dieser Zeit Kernwüchsen, die bestandsbildend in das Haubarkeitsalter übergeführt zu werden vermögen. Dadurch, daß auf den Verjüngungsschlägen ohne alle Auswahl einzelne Buchen, Eichen, selbst Fichten, stehen gelassen wurden, welche entweder schon damals Spuren des Absterbens und der Fäulnis an sich trugen, und durch deren spätere Aufnutzung die Bestände häufig durchlöchert wurden, oder bei kurzschaftigem Wuchse in Folge der Freistellung sich ungemein in die Äste verbreiteten, wurde mancherorts der junge Nachwuchs im weiten Umkreise unterdrückt und in seiner Entwicklung ganz erheblich beeinträchtigt.

Auf gänzlicher Mißkenntnis beruhte der Anbau der Eiche und der sog. edlen Laubholzarten. Wie an anderen zahllosen Orten unseres engeren Vaterlandes in den 30 ger Jahren in keinem Reviere Eichenplantagen fehlen durften, so entstanden auch hier überall Eichelgärten ohne irgend welche Rücksichtnahme, ob denn auch nur einigermaßen die Standortsverhältnisse dieser Holzart zusagten. Viele solcher aus damaliger Eichenmanie entstandenen Eichenbestandspartien bilden heutzutage für den Wirtschafter noch eine große Sorge.

Ein zweiter Mißstand in der damaligen Waldwirtschaft bestand ferner darin, daß man alles wachsen ließ, was auf der Schlagfläche sich ansiedelte. Einer durchdachten Schlagpflege im heutigen Sinne wurde nicht die geringste Aufmerksamkeit geschenkt. Die Ursache dieser Unterlassung lag nicht so sehr in der Verkennung dieser für die Bestandsbildung und Erziehung so enorm wichtigen Wirtschaftsmaßnahmen, sondern vorzugsweise in der Sorge um das Wild, welches um keinen Preis in den Dickungen beunruhigt werden sollte. Es darf uns daher nicht wundern, wenn Aspe, Birke und Salweide sich in vielen Schlägen auf Kosten der Hauptholzarten Fichte und Buche breit machen konnten und leider an manchen Orten zum Schaden des ganzen Bestandes das Übergewicht bekamen, so daß sie uns voraussichtlich in der Hauptsache nur geringmassige und geringwertige Brennholzbestände liefern werden.

Gleich schlecht oder ungenügend wurde auch der Durchforstungsbetrieb geübt. Zwar waren hiefür genaue auf die Lehre Georg Ludwig Hartig´s gegründete Regeln vorgeschrieben, die in den bekannten Grundsätzen gipfelten: keine frühere Durchforstung, als bis sich die Bestände gereinigt haben; nur Wegnahme der unterdrückten Stämme, und Wiederholung der Durchforstungen nur in längeren Zwischenräumen, allein die Ausführung unterblieb neben jagdlichen Rücksichten vorzugsweise auch aus dem Grunde, weil die damaligen Revierverwalter Tantiemen vom wirklichen Erlöse bezogen (2 kr. vom fl.) und deshalb ihrerseits aus naheliegenden Gründen bestrebt waren, den jährlichen Hiebssatz in möglichst wertvollen Sortimenten zu beziehen, die in der Regel bei Durchforstungshieben nicht zu erhalten waren. Dazu kam noch, daß die Streunutzung und Weideausübung in ziemlich ausgedehnter Weise in freier Bewilligung, wohl um die laut werdenden Klagen der Landbevölkerung wegen Wildschadens zum Verstummen zu bringen, gestattet wurde, und dadurch um so schädlicher für einzelne Waldorte wirkte, als die Nutzung nicht im geordneten Wechsel über die geöffneten Bestände stattfand, sondern einzelne, meist den Ortschaften nächsten, zugänglichsten und vorwiegend mit Laubholz bestandenen Waldorten einer fortgesetzten Ausnutzung Preis gegeben war; Eifrig bestrebt dagegen war die fürstliche Verwaltung in kultureller Beziehung. Schon nach einem Zeitraum von 18 Jahren (1835) konnte sie sich rühmen, 1491 Tgw. lückiger Schläge und Kulturflächen, dann 971 Tgw. reine Blößen in Wieder- bzw. Vollbestockung gebracht zu haben und zwar nicht nur durch Staat, sondern auch durch Pflanzung, wobei letztere Kulturart immermehr in der Anwendung zunahm. So betrug im Jahre 1817/18 die verwendete Pflanzenzahl im Fürstentum nur 1236 Stück Lärchen, 2600 Stück Fichten und 1000 Stück Fohren, im Jahre 1834/35 wurden dagegen bereits 12 308 Stück Lärchen, 571 229 Stück Fichten und 107 999 Fohren verpflanzt.

Eine gleiche ane4rkennungswerte Tätigkeit wurde auf möglichste Arrondierung und Erweiterung des Waldbesitzes entwickelt, so daß bereits 1832 der Flächenstand der herzoglichen Waldungen sich von ursprünglich 37 197 Tgw. auf 39 362 Tgw. vergrößert hatte. In diese Zeit fielen u.a. die Erwerbungen des Meierholzes, Schweinsthalackers, Linsackers, Vogelherdes, Westermüllerholzes, Dürrholzes, Auwäldchen, Spital- und Aumühlackers, der Prätariusleithe und der Purifakationsteile im Reviere Eichstätt, ferner der Foretz (wiederverkauft 1889) und der Erhardsbuchwiese im Reviere Möggenlohe, des Schindbuckackers und 3er Kulturfelder im Engelthal im Reviere Breitenfurth, dann von 425,78 Tgw. Mähder und des sog. viereckigen Schlagels im Reviere Schernfeld, und des Schragenackers des Geyerholzes, des Einmoldholzes, der Heringerleithe, des Nieberleins-, des Regensburger-, Mietlings-, Müller- und Brandholzes, des Bäckerschlages, des Lieblingsholzes und des Heubügels im Reviere Rapperszell.

Nicht minder tätig war die fürstliche Verwaltung in der Purifikation der fürstlichen Waldungen von Forstrechten. Insbesondere lästig erwiesen sich die Holz- und Streurechte in den stark belasteten Forstrevieren Schernfeld. Die gepflogenen Verhandlungen führten zwar zu keinem vollständig gedeihlichen Abschlusse, doch konnte ein Teil der vielen Berechtigungen nämlich die auf die sog. dürre Einfahrt sich gründende Holzberechtigung der Einwohner von Seuversholz, Wöckersdorf, Sallach und Workerszell mit jährlich 476 Nürnberger Klft. (à 3.54 Ster) im Jahre 1824 durch Abtretung einer Waldfläche zu 750 Tgw. im sog. Seuversholzerbogen abgelöst bzw. purifiziert werden.

Glücklicher waren die Verhandlungen mit den sog. Köblern (Kleinbauern) von Enkering, welche Ansprüche auf Holz- und Streubezug, sowie auf Weide in dem Distrikt Berneichet des Reviers Enkering erhoben.

Der darüber entbrannte Rechtsstreit wurde im Jahre 1824 endgültig dahin entschieden, daß den Köbern zwar die Weideausübung auf unschädlichen Plätzen des Distriktes fernerhin zuerkannt, das Holz- und Streurecht dagegen als nicht erwiesen aberkannt wurde.

Als jährlichen Materialeinschlag finden wir im Jahre 1834 rund 17 774 Klftr. (3.13 Ster = 1 Klftr.), demnach 0,46 Klftr. pro Tagwerk verzeichnet. Derselbe lieferte einen jährlichen Bruttoertrag von 56 660 fl. welcher sich mit Einrechnung des Wertsanschlages für die damals noch unentgeltlich stattgehabten Abgaben an die Hüttenämter Obereichstätt, Hagenacker und Altendorf und die nicht unbedeutenden Besoldungsholzabgaben an Beamte und Bedienstete und Hofhaltung auf etwa 77 000 fl. erhöhte. Da die damaligen Administrationskosten auf rund 22 000 fl. d.i. pro Tagw. 33 kr. zu veranschlagen waren, so berechnete sich bereits zu jener Zeit ein Waldreinertrag von 55 000 fl., oder 1 fl. 45 kr. pro Tgw.

In einem Zeitraum von weiteren 20 Jahren hatte sich der Flächenstand der herzoglichen Waldungen um weitere 1345,64 Tgw. vermehrt, so daß zur Zeit des Rückkaufes durch das k. Staatsärar im Jahre 1854 die Gesamtfläche der Waldungen auf 40 717,81 Tgw. gestiegen ist. Nach 10 jährigem Durchschnitt der letzten Periode der fürstlichen Verwaltung 1842-1852 betrug der Materialeinschlag 19 593 Klftr., also rund 0,48 Klftr. pro Tgw., demnach nahezu gleich hoch wie im Jahre 1832, ein Beweis, wie äußerst vorsichtig und konservativ die Herzöge von Leuchtenberg die Waldnutzung betrieben haben. Von diesem Materiale konnte jedoch bei dem Mangel jeglicher Nachfrage nach Handelsholz nur 1580 Klftr. pro Jahr in der nächsten Umgebung der Waldungen als Nutzholz nur 1580 Klftr. pro Jahr in der nächsten Umgebung der Waldungen als Nutzholz abgesetzt werden (8% des Gesamtanfalles). Trotzdem bezifferte die Bruttoeinnahme aus Forsten in diesen Jahren bereits die Summe von 145 800 fl., denen eine Gesamtausgabe von nur 55 035 fl. gegenüberstand, so daß sich also als Nettoeinnahme die Summe von 101 765 fl. oder pro Tgw. 2 fl. 30 kr. berechnete (=12.69 M pro ha). Dieses günstige finanzielle Ergebnis ist nebst dem Mangel an Conkurrenz durch die Steinkohle nicht zum mindesten dem Steigen der Holzpreise zu verdanken gewesen. Aus obiger forstlicher Einnahme entfällt für das Brennholz zu 18 014 Klftr. ein Erlös von 115 487 fl., demnach pro Klftr. 6 fl. 33 kr. der nach heutiger Münze 11 M 22 Pfg. u. pro Ster 3,60 M und für das Nutzholz zu 1580 Klftr. ein Erlös von 21 715 fl., somit pro Klftr. 13 fl. 42 kr. oder pro cbm rund 9,70 M, ein Preis wie er heutzutage im Durchschnitt auch nicht viel höher bezahlt wird. (conf. die finanz. Ergebnisse des Jahres 1893).

Nicht so günstig und weniger rentierlich erwies sich das Erträgnis aus dem Jagsbetriebe. Der Jagdbetrieb erfreute sich, wie nicht anders zu erwarten war, unter den Herzögen von Leuchtenberg der größten Fürsorge, leider nicht ohne seine nachteiligen Folgen und zwar auf viele Jahrzehnte hinaus auf die Forstwirtschaft zu äußern. Seit Errichtung des Fürstentums hatte sich der Wildstand in freier Wildbahn ganz erheblich vermehrt, so daß die Beschädigungen am Jungholze, insbesondere aber durch Schälen des Hochwildes an Stangenhölzern in einem sehr bedauerlichen Umfange sich bemerkbar machten, und den Nutzholzwert der heranwachsenden Bestände bedeutend beeinträchtigten.

Aus Teilen des Reviers Eichstätt und Breitenfurth wurden ein Hirschpark, 1692 Tgw. Fläche mit einem durchschnittlichen Wildstand von 25 Stück Edelwild und 80 Stück Damwild, dann ein Schweinspark, 1400 Tgw. groß mit einem durchschnittlichen Stand von 190 Sauen und eine Fasanerie, 60,81 Tgw. groß und mit 500 Fasanen belegt, errichtet, ein Parkhaus am Frauenberg, (jetzt Dienstwohnung des Forstwarts von Eichstätt-Ost) ein solches im Breitenfurther-Saupark, und eines am Wittmes dann das Fasaneriehaus gebaut, (jetzt Dienstwohnung des Forstwartes) ferner wurden Futterstädl, Futterraffen, sowie ein Sauschüttpavillion (Abt. VI 8 des Forstamts Eichstätt-West) hergestellt, deren Kosten den ansehnlichen Betrag von 60 000 fl. bezifferten, und die Jagseinnahme um ein ganz bedeutendes übersteigen. Verschiedene Futterremisen für die Niederjagd wurden in den Steuerdistrikten Buxheim, Eitensheim, Preith, Wintershof, Sperbersloh angelegt, ein Zeugstadel wurde zu Mariastein errichtet und mit mehreren Dunkel- und Lichtjagdzeugen, sowie sonstigen Jagdgeräten reichlich ausgestattet.

Die Jagd selbst wurde in sämtlichen Revieren in Regie ausgeführt, und war der Abschuß der starken Hirsche dem Herzoge und dessen Jagdgästen vorbehalten. Erst das Jahr 1848 machte diesem in hoher Blüte gestandenen Jagdsport ein jähes Ende, nachdem durch Gesetz von 4.6.1848 ab 1.2.1849 das Jagdrecht auf fremden Grund und Boden für aufgehoben erklärt wurde. Von nun an wurden mit Ausnahme der Parks und der anstoßenden Reviere Möggenlohe, Eichstätt, und Breitenfurth dann der Reviere Schernfeld, Hofstetten, und Böhmfeld die Jagdbezirke den einschlägigen Revierförstern in Pacht gegen mäßige Vergütung überlassen. (Wellheim 1 fl. 30 kr., Dollnstein 5 fl., Rapperszell 6 fl., Enkering 7 fl., Haunstetten 5 fl., Irfersdorf 1 fl. 30 kr. Kipfenberg mit Prunn 10 fl.); im Jahre 1853 wurde auch der Jagdrevierbetrieb in Böhmfeld und Hofstetten aufgehoben, und die Bezirke den betreffenden Revierförstern um 7 fl. bzw. 9 fl. in Pacht gegeben. In organisatorischer Beziehung ist noch nachzutragen, daß das Fürstentum zufolge allerhöchster Verordnung vom 29.11.1837 bei der neuen Einteilung des Königreiches Bayern dem Kreise „Mittelfranken“, bei welchem es sich heute noch befindet, zugeteilt worden ist.

Nun zu unter bayerischer Verwaltung