1. Zeitabschnitt 1857/58 - 1869
Nach dem Tode des Herzogs Maximilian von Leuchtenberg stellte anfangs 1854 dessen Witwe Augusta Amalia als Vormünderin der hinterlassenen Kinder bei der k. b. Staatsregierung Antrag auf Auflösung und Umwandlung des nach der Convention vom 19.11.1817 für den Prinzen Eugen konstituierten Fürstentums Eichstätt, worauf dann durch allerhöchste Deklaration vom 25.2.1854 S. Maj. Max II. der Majoratsfideikommisverband der herzogl. leuchtenb. Besitzungen im Fürstentum nebst Dezendenzen aufgelöst wurde, und die vormaligen Fideikommißgüter in das Allodialeigentum der Familie übergingen. Alsbald trat die k. Staatsregierung mit den Erben bezüglich des Rückkaufes in Verhandlung.
Dieselben fanden mittels Vertrag vom 14. Mai 1855 ihren endgültigen Abschluß, demzufolge nun alle zum vormaligen Fürstentume Eichstätt gehörigen Besitzungen, also sämtliche Waldungen, mit einer Fläche von 40 780,81 Tgw. nebst den dazugehörigen Forstdienstwohnungen (14 Gebäude) und Dienstgründen (105,53 Tgw.), dann den zahlreichen übrigen Gebäuden in Eichstätt wie Residenz, Kavalierhöfe, Hofgarten, Kasino x.x., sowie den Ökonomiegütern Weißenkirchen Moritzbrunn (die Güter Weißenkirchen und Moritzbrunn waren im Jahre 1807 im Besitz des Fürsten Thurn und Taxis und bildeten einen integrirenden Teil des ihm verlehenen Oberpost=Kronlehens) und Brauereien Hofmühle, Rebdorf, Hirschberg, Prunn, Titting endlich den Hüttenwerken Obereichstätt, Hackenacker und Altendorf nebst den gesamten toten und lebendigen Inventar um den Kaufpreis von 3000,000 fl. in den Besitz des Staates überging.
Verkauft wurden Prunn (778 Tgw.) um 17 000 fl., Moritzbrunn (489,40 Tgw.) und Weißenkirchen (545,33 Tgw.) um 162 181 fl. 44 kr., Titting (141,41 Tgw.) um 75 427 fl., Hirschberg (37,13 Tgw.) 58 727 fl. 50 kr., Altendorf 6800 fl., Hofmühle 48,15 Tgw. um 77 600 fl.
Die Residenzgebäude, dann Kavalierhöfe wurden teils zu Gerichtsgebäuden teils zu Beamtenwohnungen adaptiert. Rebdorf wurde als Arbeitshaus eingerichtet, während Obereichstätt als Berg- und Hüttenamt seiner ursprünglichen Bestimmung erhalten blieb.
Nach Wiederveräußerung der mit dem Ökonomie- und Brauereigut Prunn verbundenen Waldungen, und disponibler Forstdienstgründe, dann der übrigen Ökonomie- und Brauereigütern der Hüttenwerke, bzw. nach Abzug der Werte für die unverkauft gebliebenen Realitäten treffen von obiger Kaufsumme für den verbliebenen Forstkomplex von abgerundet 40 000 Tgw. die Summe von 2 306 940 fl., woraus sich ein Durchschnittskaufpreis von 57 fl. pro Tgw. = 321,20 M pro ha bestockten Waldgrundes mit einem durchschnittlichen Haubarkeitsertrag von 60 Klftr. pro Tgw. = 550 Ster pro ha berechnet. Diese Ziffer ist so selbstredend, daß weitere Bemerkungen über die günstige finanzielle Gestaltung des Ankaufes überflüssig erscheinen dürfen.
Die nächste Aufgabe für die k. Forstverwaltung bildete nun die möglichst rasche Durchführung der Forsteinrichtung für die neue erworbenen Waldungen. Zu diesem Zwecke wurden dieselben unter Vereinigung eines Teiles der anstoßenden, dem Forstamt Hilpoltstein und Beilngries unterstellten Waldungen, und unter Auflösung dieser Ämter in 2 Wirtschaftskomplexe ausgeschieden, und dementsprechend 2 Forstamtsbezirke konstituiert, nämlich Forstamt Eichstätt mit den Revieren
Eichstätt | 5843,80 Tgw. |
Breitenfurth | 6255,22 Tgw. |
Hofstetten | 7227,50 Tgw. |
Solnhofen | 1744,80 Tgw. |
Schernfeld | 6834,86 Tgw. |
Sa. Complex I | 27 906,18 Tgw. |
und Forstamt Greding (mit dem Sitze in Eichstätt, später Forstamt Eichstätt II. benannt) mit den Revieren
Beilngries | 4703,28 Tgw. |
Kipfenberg | 4444,17 Tgw. |
Enkering | 4234,24 Tgw. |
Rapperszell | 3076,01 Tgw. |
Altdorf | 1935,03 Tgw. |
Sa. Complex II | 18 392,73 Tgw. |
Von diesen Flächen erwiesen sich als rein improduktiv im Complex I. 318,06 Tgw. und im Complex II. 98,55 Tgw. zumeist bestehend aus übermäßig breiten Viehtrieben, aus Wegflächen und Steinbrüchen, während zwar als produktive aber zur Zeit der Übernahme unbestockte Flächen im Complex I. 614,96 Tgw. und im Complex II. 431,05 Tgw. also im Ganzen 1046 Tgw. vorzugsweise steile Sommerhängen vorgefunden wurden, welche ohne Zweifel als alte wirtschaftliche Sünden der früheren Verwaltungen angesprochen werden mußten. Das ständige Detail wurde mit Rücksicht auf die Terrainverhältnisse berichtigt und mit dieser Arbeit die Fertigung einer Terrainkarte im 20 m teil. Maßstabe mit einem Abstand der Schichtenlinien von 25´(= 7 ¼ m) verbunden.
Hinsichtlich ihrer Waldbestandsformen konnten folgende Bestandsverschiedenheiten ausgeschieden werden:
1.) Fichtenbestände, rein oder teilweise mit Buchen, Lärchen, Aspen und Birken gemischt; die Fichten zum großen Teile durch Wildrisse beschädigt;
2.) Buchen rein oder auch teilweise mehr oder minder stark mit Fichten und Fohren im Einzelstande, dann Aspen, Birken und vielfach mit alten, meist rückgängigen Eichen, sowie alten überständigen Buchen-Überhältern durchstanden;
3.) Fohrenbestände einzeln oder horstweise mit Fichten, teilweise auch mit Birken und Aspen gemischt, in der Hauptsache jedoch mit unterdrückten Fichtenstangen im Unterstand;
4.) Mittelwaldbestände von 1-50 j. Alter mit Buchen- und Eichenoberholz, in welchen die Buche fast rein vorkommt, teilweise auch mit Weichhölzern mehr oder minder stark vermischt ist; und
5.) Mittelwaldungen mit vielen Buchen- und Eichenoberholz, in welchen die Birken und Aspen vorherrschen, die besseren Laubhölzer dagegen nur in kleineren Partien auftreten.
Die Forsteinrichtung selbst vollzog sich nach Maßgabe der Instruktion vom Jahre 1830 und der nachträglich hiezu in der sog. Reassumierung vom Jahre 1844 zusammengefaßten Erläuterungen und Vereinfachungen. Als Berechnungszeit wurden für den Hochwaldbetrieb in Berücksichtigung des Umstandes, daß die Fichte, als dominierende Holzart, auf dem im großen Ganzen flachgründigen Jurakalkboden mit 90 bis 100 Jahren ihre höchste Produktion erreicht, und dann deren Zuwachs bedeutend abnimmt, -96 Jahre festgesetzt während für die wenigen Mittelwaldungen, welche vorerst noch als solche beibehalten werden sollten, dieselbe zu 36 Jahren angenommen wurde. Ohne jedoch für dieselben eine eigene Betriebsklasse zu bilden, vielmehr hatte die Einreihung des Ertrages derselben in die betreffenden Perioden der Hochwaldungen zu geschehen.
Trotz der ohne förmlichen Forsteinrichtungsplan geführten herzogl. Wirtschaft stellte sich doch das Altersklassenverhältnis in beiden Complexen fast nahezu normal heraus, nämlich
Complex I.
I | II | III | IV | produkt. aber unbestockt | improdukt. | Gesamtfläche | |
Tagw. | 6185,48 | 7432,59 | 6800,90 | 6554,19 | 614,96 | 318,06 | 27906,18 |
oder | 2107,562 | 2532,590 | 2317,251 | 2233,190 | 209,534 | 108,372 | 9508,397 |
ha | 22% | 27% | 25% | 24% | 2% |
der produktiven Fläche
Complex II.
I | II | III | IV | produkt. aber unbestockt | improdukt. | Gesamtfläche | |
Tagw. | 4575,51 | 4328,17 | 4392,28 | 4567,17 | 431,05 | 98,55 | 18392,73 |
oder ha | 1559,001 | 1474,725 | 1496,569 | 1556,159 | 146,870 | 33,579 | 6266,903 |
25% | 24% | 24% | 25% | 2% |
der produktiven Fläche
Die der Etataufstellung zu Grunde gelegten Haubarkeitserträge wurden mit Rücksicht auf die vorhandene große Unregelmäßigkeit der Bestände in der Hauptsache summarisch mittelst Okularschätzung und unter sorgfältiger Benützung älterer Taxationen, dann der Resultate der unter der Leuchtenberg´schen Verwaltung geführten Wirtschaftskontrollbücher erhoben.
Als Hauptnutzungsetat wurde mit Berücksichtigung des Umstandes, daß das dermalige fast normale Alterklassenverhältnis bei Feststellung eines höheren Etats, der vorwiegend aus dem Abtriebe weniger massenreicher Bestände gedeckt werden mußte, und wodurch sich dann die Jungholzklasse namhaft vergrößern würde, nicht der volle normalnachhaltige Etat, wie er sich aus den 4 Perioden heraus errechnete, angenommen, sondern in genügender Höhe festgesetzt nämlich für den Complex I. zu 13 226 Klftr. = 41 397 Stere d. i. pro ha 4.4 Ster und für den Complex II. 8900 Klftr. = 27 157 Stere oder ebenfalls pro ha d. prod. Fläche 4,4 Ster.
Für die künftige Wirtschaftsführung waren besondere Wirtschaftsregeln erlassen. Als Haupt-Wirtschaftsziel wurde die Erziehung einer den Bodenverhältnissen entsprechenden Holzarten-Mischung ins Auge gefaßt, und zwar war beabsichtigt mit Rücksicht auf den meist flachgründigen, zerklüfteten, daher bei unbeschatteten Zustand sehr trockenen Jurakalk die Fichte in enger Mischung mit Buche, denen untergeordnet Föhre und Lärche einzeln oder in kleinen Horsten beizumischen wäre. Die Eiche sollte nur in Horsten von ½ - 3 Tgw. womöglich von Rotbuchen umgeben, oder untergeordnet mit dieser gemischt, auf den besseren tiefgründigen Bodenstellen mittelst Einstufung in den Angriffsbeständen nachgezogen werden.
Unter Vermeidung förmlicher Kahlhiebe soll sich die Verjüngung dieser Mischbestände mittelst dunkler Besamungsschläge, denen Vorbereitungshiebe vorauszugehen haben, in Richtung von N.N.O. gegen S.S.W. als der herrschenden Windrichtung entgegen in möglichst langen und schmalen Streifen bei vorwiegender Ausnützung der starken Bau- und Blochhölzer vollziehen. Diesen haben dann nach 3-5 Jahren ein Nachhieb und nach weiteren 3-4 Jahren die Räumung mittelst Absäumung in paralleler Richtung mit der Hiebslinie zu erfolgen. Wo Föhren beigemischt sind, sind 2-6 Stück pro Tgw. überzuhalten, um der Zukunft das in Privatwaldungen fast gänzlich verschwindende starke Stammholz zu sichern.
Die Verjüngung der reinen Buchen, oder vorherrschend mit Buchen gemischten Bestände hat, nachdem 6-10 Jahre vorher der Vorbereitungshieb behufs Zersetzung des Rohhumus und Herstellung der Bodengare endlich auch zum Zweck der Vergrößerung derSamenproduktion durchgeführt war, nach den bekannten Regeln mittelst dunkler Besamungshiebe welche bei eintretenden Mastjahren auf die ganze Bestandsfläche auszudehnen sind, zu erfolgen. Der erste Nachhieb hat alsbald nach erfolgter Besamung sehr mäßig über die ganze Fläche sich zu verbreiten, damit der Aufschlag das nötige Licht zu seiner künftigen Entwicklung gleich in den ersten Jahren erhält. Ist der Aufschlag einigermaßen erstarkt und geschlossen, so folgen die Nachhiebe in Zwischenräumen von 3- 4 Jahren bis zur gänzlichen Räumung.
Hinsichtlich der Verjüngung der reinen Fohrenbestände lag in Absicht eine Mischung derselben mit der Fichte anzubahnen. Zu diesem Zwecke sollten lichte Besamungshiebe in langen schmalen Streifen der Windrichtung entgegengesetzt geführt und die Schlagflächen mit Fichten riefenweise angesät werden. Damit die Schlagflächen nicht zu breit werden, können zum Wechsel die Angriffe in den betreffenden Abteilungen mittelst Teilhiebe durchgehauen werden.
Die Mittelwaldungen mit vorwiegend Buchenbestockungen sollten im Hochwald übergeführt werden vermittelst öfters zu wiederholender auf die Erstarkung der Hauptloden abzielender Durchforstungen, während die Mittelwaldungen, in welchen das Weichholz im Unterholze vorherrscht, nochmals als solche abzutreiben sind, wobei jedoch nur das überständige und kurzschaftige Oberholz zu nutzen, und durch das Unterholz eine solche Stellung zu bewirken ist, daß der Stockausschlag im Wuchse nicht sehr gehindert, aber nach Verlauf von 50-60 Jahren die Samenerzeugung und Überführung in Hochwald nach vorausgegangenen Durchforstungen mehr erleichtert ist.
Für die Durchforstungen waren noch dieselben Hartig´schen Regeln maßgebend, wie wir ihrer im vorigen Abschnitt erwähnten. Ganz besonders sollte bei der Ausführung derselben darauf gesehen werden, daß alles Buchengestäng und der Fichtenvorwuchs zur Überschirmung und Frischerhaltung des Bodens sorgfältig geschont wird.
Ebenso waren Vorschriften für Schlagpflege und Reinigung gegeben, um einerseits die Verjüngungen von sperrigen Vorwüchsen x.x., zu reinigen, andererseits stets das Mischungsverhältnis der einzelnen Holzarten nach Bedürfnis regulieren zu können.
Einen wunden Punkt bildete unter der herzogl. leuchtenberg´schen Verwaltung die Streunutzung. Ohne jeden Plan und Wechsel wurden die Bestände ausgerechnet, so dass manchen Orts die Waldstandskräfte darunter stark gelitten hatten. Nunmehr wurden besondere Streunutzungspläne aufgestellt, welche die im Interesse der Landwirtschaft in freier Bewilligung zu machenden Streuabgaben nach den Vorschriften der allerhöchsten Verordnung v. Jahre 1849 zu regeln und in geordneten Bahnen zu leiten hatten.
Mit der allmählichen Ausdehnung und Hebung der Landwirtschaft steigerten sich jedoch namentlich in Notjahren die Ansprüche an den Wald, so daß in vielen Fällen das Wohl des Waldes in den Hintergrund treten mußte.
Insbesondere waren es die im Reviere Schernfeld eingeforsteten Gemeinden, welche auf ihr althergebrachtes ungemessenes Recht pochend ungeheure Forderungen stellten, andererseits aber gleichwohl in ihrer Streuverschwendung soweit gingen, daß sie die Streu nicht ausschließlich zur Stalleinstreuung verwendeten, sondern solche behufs Düngerbereitung in ihre äußerst nachlässig angelegten Düngergruben warfen, oder sogar auf feuchte Wegstellen führten, um sie später im fauligen Zustande auf die Felder zu bringen. Durch eine derart geübte Streunutzung und Streuverschwendung darf es nicht verwundern, wenn im Laufe der Zeit die noch ziemlich ausgedehnten Buchenbestände dieses Revieres gipfeldürr und in einem solchen Maße rückgängig geworden sind, dass Mastjahe nur äußerst selten und schwach in Wirkung sich einstellten, und daß in absehbarer Zeit deren Umwandlung in Nadelholz sich als eine Naturnotwendigkeit vollziehen wird.
Schon die Leuchtenberg´sche Verwaltung erkannte diese Mißlichkeiten und war vergeblich bemüht, eine Purifikation dieser schwer belasteten Waldungen durchzusetzen. Auch die Ende der 50 iger Jahre von der bayer. Verwaltung in gütlicher Weise in Gang gebrachten Fixationsverhandlungen wurden wegen der allzugroßen Forderungen seitens der Berechtigten wieder abgebrochen. Letztere betraten sogar den Civilrechtsweg zur Bemessung und Feststellung ihrer weitgehenden Forderungen. Endlich wurde durch oberstrichterliche Erkenntnis vom 19.5.1862 insoferne eine Ordnung in die Verhältnisse gebracht, als der Gemeinde Schernfeld ein jährlicher Streubezug von jährlich 700 zweispänigen Fuhren zugesprochen wurde. Desgleichen fanden die zwischen den Gemeinden Sappenfeld und Schönau anhängigen Prozesse dahin ihre Lösung, daß denselben unter Einrechnung des aus ihren eigenen Waldungen beziehbaren Streuwertes die Höhe des Streubezuges aus dem Staatswalde auf 517 Fuder bzw. 295 Fuder à 196´ Kubikfuß festgesetzt wurde.
Allein selbst diese fixierten Streuabgaben konnten auf die Dauer vom Walde nicht mehr geleistet werden, ohne dessen Erhaltung nicht erheblich zu gefährden. Die Regierung sah sich deshalb veranlaßt, auf Grund des Art. 27 des Forstgesetzes vom Jahre 1852 Antrag auf Reduktion der Streubezüge sämtlicher Berechtigten zu stellen. Dieser Reduktionsantrag wurde, gestützt auf das Gutachten 3 Sachverständigen (Leo, Forstverwalter, Ganghofer städt. Forstrat, und Oberförster Silberhorn), endgültig in II. Instanz nach Antrag zu Gunsten des Fiskus am 16.6.1867 entschieden, wornach die jährlichen Streubezüge der Eingeforsteten zunächst auf die Dauer von 10 Jahren erheblich ermäßigt wurden.
Hiedurch war nun die Forstverwaltung in die Lage versetzt, auch für diese Waldungen, die Grundsätze für eine geregelte Streunutzung im 10 jährigen Wechsel zur Geltung zu bringen. Mit den seitherigen Jagd-Grundsätzen wurde selbstverständlich sofort abgebrochen. Man hatte zwar ursprünglich beabsichtigt, die Wildparke in Eichstätt und Breitenfurth in der bisherigen Weise beizubehalten und fortzubehandeln, jedoch entschloss man sich mit Rücksicht auf die mit diesen Betrieben verbundenen seht bedeutenden Kosten vom Jahre 1856 ab nur mehr nach den 1760 Tgw. großen Hirschpark mit einem Normalstand von 50 Stück Edel- und 150 Stück Damwild beizubehalten, und die Fasanerie, welche ohnehin bei der Übernahme ohne Fasanen war, sowie den Saupark, dessen Bestand auch nur noch 4 Sauen und 4 Stück Edelwild enthielt, aufzulassen. Das in der ehemaligen Klosterkirche zu Rebdorf aufbewahrte Jagdzeug, nämlich 32 Sau-, 21 Reh-, 27 Hasennetze, mehrere Jagdzeuge x.x. wurde 1857 an die Hofjagd Intendanz zur Verbringung in das Jagdzeughaus in München abgeliefert.
Die unter der herzogl. leuchtenberg´schen Verwaltung dem einschlägigen Revierförster in Pacht überlassenen Jagdbezirke wurden vom Jahre 1856 ab öffentlich an den Meistbietenden verpachtet. Meistbietender blieb jedoch in der Regel der betreffende Revierförster. Nur die dem Wildparke in Eichstätt zunächst gelegenen Waldungen der Reviere Eichstätt, Breitenfurth, Schernfeld, dann Kipfenberg und von Enkering Distr. Berneichet, sowie Altdorf wurden in Regie betrieben.
Der Parkbetrieb dauerte bis zum Jahre 1867, in welchem Jahre teils in Folge des in Aussicht stehenden Bahnbaues der Altmühlbahn, teils aber auch, weil die Waldungen durch den ziemlich hohen Wildstand im höchst bedenklichen Grade beschädigt wurden, und überdies die Lage für einen Parkbetrieb bei dem Mangel jeglichen Wassers nicht sehr günstig beschaffen war, auch die Parkunterhaltung per Jahr großen Kostenaufwand (3-4 000 fl. verursachte, die Aufhebung desselben angeordnet wurde. Nach vollendetem Abschusse im Jahre 1871 wurden die bisherigen Parkbezirke, sowie die übrigen in Regie betriebenen Jagdbezirke mit Ausnahme der einen zusammenhängenden Forst bildenden beiden Reviere Schernfeld und Raithenbuch, an die einschlägigen Revierverwalter in Pacht überlassen.
In diesen Zeitabschnitt fallen auch Insektenbeschädigungen, und insbesondere Elementarereignisse, deren Erwähnung nicht unterlassen werden darf.
Der Sommer 1859 zeigte sich außerordentlich heiß und trocken, die Temperatur stieg bis 27 °R., wodurch sowohl Saaten als auch Pflanzen stark beschädigt wurden. Als nächste Folge dieses heißen Sommers machte sich bald darauf ein starkes Auftreten der Borkenkäfer bemerkbar, so daß umfassende Maßnahmen durch Werfen von Fangbäumen x.x. getroffen werden mußten, gleichwohl war horstweises Absterben der Bäume nicht zu vermeiden. Im Winter 1860/61 beschädigte Schneedruck die Waldungen, auch wurde im Laufe des Sommers 1861 ein schwaches Auftreten der Nonne konstatiert.
Die großartigsten und unheilvollsten Verheerungen für die Eichstätter Waldungen brachten indes die Jahre 1868 und 1869 und 1870. War in den beiden ersten Jahren der Schnee die Ursache sehr bedeutender Beschädigungen in jüngeren Beständen mit einem Anfalle von ca. 10 000 Klftr. so fielen in der Nacht vom 26. auf 27. Oktober 1870 die älteren Bestände einem Orkane zum Opfer, der damals ganz Deutschland durchbrauste und in allen Waldgebieten die großartigsten Verheerungen anrichtete. Insbesondere unheilvoll erwies sich dieser Sturm für die auf größerer Fläche in Angriffsstellung befindlichen Nadelholzbestände. Der Materialanfall betrug in dieser einen Nacht im Complex I. über 18 000 Klftr., wovon auf das Revier Hofstetten allein ca. 10 000 Klftr. trafen, im Complex II. über 16 000 Klftr., im Ganzen ca. 34 000 Klftr. = also nahezu 110 000 Stere. Allein mit diesen Windbruchschäden ging es selbstverständlich nicht ab; im nächsten Jahre stellten sich die Borkenkäfer ein und beteiligten sich am Zerstörungswerke mancher vom Sturm verschonten oder doch weniger stark mitgenommenen Bestände.
Es muß ohne Zweifel als ein großes Verdienst jener Männer betrachtet werden, welche damals als Forstverwalter tätig waren, wenn sie ohne fremde Hilfskräfte und mit fast ungenügendem Hilfspersonale - ein großer Teil der statusmäßigen Bediensteten stand im Kriege gegen Frankreich - den hohen Anforderungen, welche die Aufarbeitung und Verwertung des Materiales sowie die Bekämpfung des Borkenkäfers mit sich brachte, in verhältnismäßig kurzer Zeit gerecht worden sind.
Dank der im Jahre 1868 durchgeführten Altmühlbahn München - Ingolstadt - Treuchtlingen welche allerdings nur einen kleinen Teil des Gebietes direkt aufschließt, dagegen zur Erweiterung und Verbesserung der Verkehrswege im Hinterlande großen Einfluß ausübte, gelang es der Verwaltung auch innerhalb kurzer Zeit diesen großen Materialanfall um entsprechende Preise an den Mann zu bringen.
War es vor 1870 kaum oder doch nur in jenen Bezirken, welche zu dem Donau-Main Kanale günstig gelagert sind, im geringen Umfange möglich, außer des Lokalbedarfes anderweitig Bau- und Nutzholz abzusetzen, so entwickelte sich nach dieser Sturmzeit allmählich ein bedeutender Holzhandel nach den bekannten Stapelplätzen des Mains und Rheins, der heutzutage einen Faktor von hoher finanzieller Bedeutung für die Rente des Waldes bildet.
Hand in Hand mit der Zunahme des Handels ging das Bestreben der Verwaltung, die Waldgebiete durch entsprechende Wegebauten aufzuschließen. Gebaut wurden in diesem Zeitabschnitt 70 920 lfd. m Wege mit einem Kostenaufwand von 73 350 M. Diese Ausgaben steigerten sich im 2. und 3. Zeitabschnitt auf die Höhe von 178 300 M für eine Strecke von 86 800 lfd. m, so daß bis auf den heutigen Tag seit der Übernahme der Waldungen 166,7 km zumeist chaussierte Holzabfuhrwege mit einem Aufwand von 251 650 M fertig gestellt worden sind. Trotz dieser hohen Zahlen ist der Wegneubau noch nicht zu Ende, und es bleibt der Zukunft für den Aufschluß mancher holzreichen Täler noch ein großes Feld der Tätigkeit vorbehalten.
Zum Schlusse sei hier nur noch kurz erwähnt, daß zufolge allerhöchster Verordnung vom 28.9.1868 in der seitherigen Titulatur des Forstpersonales insoferne eine Änderung eintrat, als künftighin die Revierförster den Titel „Oberförster“, Forstwarte den Titel „Förster“, Forstamtsaktuare den Titel „Forstamtsassistent“ zu führen hatten.
b) 2. Zeitabschnitt 1869/70 - 1882.
Mit dem Jahre 1869 war der erste Zeitabschnitt der ersten Wirtschaftsperiode abgelaufen. Es hatte daher nach den Vorschriften für die Bestandsrevisionen vom 29.3.1849 die erste Waldstandsrevision einzutreten. Bezüglich der Frage, ob dieselbe in einfacher oder umfassender Weise durchzuführen sei, entschied sich die damit betraute Commission trotz der stattgehabten Waldbeschädigungen die Revision vorerst noch in einfacher Weise und zwar in Rücksicht darauf, daß über die Richtigkeit der primitiven Haubarkeitseinschätzung noch nicht genügende Erfahrung vorliegt, der Rest-Holzvorrat der I. Wirtschaftsperiode für die Aufstellung des Materialetats für die nächsten 12 Jahre ausreicht und endlich die Wirtschaftsregeln sich im vollen Umfange bewährt haben.
Den Resultaten dieser Waldstandsrevision ist zunächst zu entnehmen, daß das Areal während des abgelaufenen Zeitabschnittes durch Kauf und Tausch zum Zweck günstiger Arrondierung, dann aber auch durch Flächenabtretung zum Bau der Altmühlbahn in den Revieren Eichstätt und Breitenfurth und auch zum Steinbruchbetriebe in Solnhofen mannigfaltigen Änderungen unterworfen war. Unter anderen wurden die isolierten kleinen Waldparzellen Michllohe, Fuchssteigel, Herrnschlag und Hartberg im Reviere Altdorf, Pietenthal und Walburgiholz im Reviere Rapperszell und Keutholz im Reviere Kipfenberg verkauft.
Der Flächenstand betrug demnach Anfangs 1870 gegenüber dem beigefügten Stand von 1857/58 (zweite Zeile)
im Complex I. 27 812.73 Tgw., wovon 581,51 prod. aber unbestockt, u. 331,28 Tgw. improduktiv 27 906,18 Tgw., wovon 614,46 prod. aber unbestockt, u. 318,06 Tgw. improduktiv im Complex II. 18 770,96 Tgw., wovon 288,57 prod. aber unbestockt, u. 100,95 Tgw. improduktiv 18 392,73 Tgw., wovon 431,05 prod. aber unbestockt, u. 98,55 Tgw. improduktiv und verteilt auf die Reviere: Compl. I. Eichstätt = 5 776,02 Tgw., Compl. II. Beilngries = 4 757,19 Tgw. = 5 843,80 Tgw. = 4 703,28 Tgw. Breitenfurth = 6 271,63 Tgw. Kipfenberg = 4 421,89 Tgw. = 6 255,22 Tgw. 43 = 4 444,17 Tgw. Schernfeld = 6 776,86 Tgw. Kinding = 4 455,11 Tgw. = 6 834,86 Tgw. früher Enkering = 4 234,24 Tgw. Hofstetten = 7 264,23 Tgw. Rapperszell = 3 249,25 Tgw. = 7 227,50 Tgw. = 3 076,01 Tgw. Solnhofen = 1 723,99 Tgw. Altdorf = 1 887,52 Tgw. = 1 744,80 Tgw. = 1 935,03 Tgw.
Der bedeutende Abgang von der produktiven aber unbestockten Fläche erklärt sich durch die im Laufe des abgelaufenen Zeitabschnittes auf beträchtlicher Fläche vorgenommenen und meist mit guten Erfolge durchgeführten Aufforstungen, während die Zunahme der improduktiven Fläche ihren Grund in der Zuteilung von neuen Wegflächen, dann aber auch in der Ausscheidung der zum Betriebe der Altmühlbahn notwendigen Lichtungsflächen von produktiven Gelände findet. Die nachfolgende Darstellung des Altersklassenverhältnisses
Complex I.
I | II | III | IV | produkt. aber unbestockt | improdukt. | Gesamtfläche | |
Tagw. | 7011,39 | 8118,90 | 6593,43 | 1763,679 | 198,136 | 112,939 | 27812,73 |
oder | 2388,971 | 2766,329 | 2246,501 | 2233,190 | 209,534 | 108,372 | 9476,555 |
ha | 25,5% | 29,6% | 24% | 18,8% | 2,1% | ||
55,1 % | der produktiven Fläche |
Complex II.
I | II | III | IV | produkt. aber unbestockt | improdukt. | Gesamtfläche | |
Tagw. | 5761,75 | 4709,53 | 4677,46 | 3232,70 | 288,57 | 100,96 | 18770,96 |
oder ha | 1963,186 | 1604,666 | 1593,740 | 1101,470 | 96,318 | 34,397 | 6395,776 |
30,9% | 25,2% | 25,1% | 17,3% | 1,5% | |||
56,1% | der produktiven Fläche |
läßt ersehen, daß der fast normale Stand vom Jahre 1857/58 sich zu Gunsten der beiden älteren Klassen verschoben hat, indem dieselben nunmehr in beiden Complexen 55,1 bzw. 56,1 % der produktiven Fläche gegenüber 49 % des primitiven Standes einnehmen. Diese Entwicklung beruhte in der Hauptsache darauf, daß die primitive Ertragsschätzung äußerst konservativ gehalten war, und daß namentlich bei den Nachhauungen die Schätzung um ein beträchtliches überstiegen wurde, wohl hauptsächlich aus dem Grunde, weil infolge des lichten Standes der nicht unbedeutende Lichtstandszuwachs gänzlich außer Acht gelassen wurde. Aber auch der Umstand, daß in vielen zum Angriff bestimmten Flächen lediglich nur Vorbereitungshiebe im Rahmen einer starken letzten Durchforstung geführt wurden, wirkte auf das Anwachsen der haubaren Klasse begünstigend, indem alle diese Bestände mit ihren vollen Haubarkeitserträgen belassen werden konnten. Nicht ohne Einfluß war schließlich auch die für die damalige Zeit noch gültige Bestimmung der Miteinrechnung der Zwischennutzungserträgnisse bei der Abgleichung mit dem jährlichen Materialetat für die Hauptnutzung, wodurch gerade in dem vergangen Zeitabschnitt bei dem Massenanfall aus jüngeren nicht eingereihten Beständen in Folge Schneedrucks und Windbruchs ein nicht unerheblicher Prozentsatz an der Hauptnutzung zur Einsparung gebracht worden ist.
Die Regulierung des Abgabesatzes für den nächsten Zeitabschnitt erfolgte aus den noch zur Verjüngung stehenden Restvorräten der I. Wirtschaftsperiode abzüglich jenes Materiales, welches nach den gemachten Erfahrungen und in Berücksichtigung der örtlichen klimatischen Verhältnisse zum Schutze und Gedeihen der Verjüngungen auf den Schlägen überzuhalten war. Darnach wurde für den Complex I. der Hauptnutzungsetat zu 14 100 Klftr. = 44 133 Ster d. i. pro ha prod. Fläche 4,7 Ster gegen 13 226 Klftr. = 41 397 Ster des abgelaufenen Zeitabschnittes, d. i. 4,4 Ster pro ha und der Zwischennutzungsetat, zu 3 320 Klftr. = 10 391 Ster, gegen 2 000 Klftr. = 6 260 Ster und für den Complex II. als Hauptnutzungsetat 10 300 Klftr. = 32 239 Ster d. i. pro ha 5 Ster gegen 8 900 Klftr. oder 27 157 Ster d. i. pro ha 3,4 Ster und als Zwischennutzungsetat 2 500 Klftr. = 7 820 Ster gegen 1 800 Klftr. = 5634 Ster festgesetzt, zugleich aber bestimmt, daß Mehrergebnisse der Zwischennutzung nicht mehr, wie seither an der Hauptnutzung zur Einsparung gebracht werden dürfen.
Hinsichtlich der im primitiven Operate aufgestellten Wirtschaftsregeln wurde der besonderen Beachtung empfohlen:
a.) die Einbringung der Tanne zur untergeordneten Mischung der an entsprechenden Stellen mittelst Pflanzung unter Verwendung 4 jähriger Pflanzen, wobei diesen Pflanzen als Standort zumeist die Stockachseln anzuweisen sind, um bei der Schlagräumung sie möglichst wenigen Beschädigungen auszusetzen. Tannenrillen oder Riefensaaten sollen nur in Beständen eingelegt werden, in welchen bereits kräftige Vorbereitungshiebe geführt worden sind, und der Bestandsangriff mit Sicherheit nach 2-4 Jahren erfolgen kann, da die Tannenpflänzchen in bloß mit Vorbereitungshieben belegten Fichtenbeständen wegen ungenügenden Lichtgenusses nicht lange auszuhalten vermögen.
b.) Ausführung von Eichelsaaten in überschirmungsfreien Horsten von ½ - 1 Tgw. mit Buchenumgebung auf tiefgründigen, hiezu geeigneten, frostfreien Bodenstellen schon eine geraume Zeit vor dem Bestandsangriff, damit die solcher Art bewerkstelligten und seitwärts geschützten Saaten bis zur vollendeten Bestandsverjüngung den ihren gegenüber schnellwüchsigeren Holzarten nötigen Vorsprung erlangen.
c.) Vorbereitung des Bodens an steilen Hängen bei eintretenden Buchenmastjahren in schmalen 2-3 ´´ (6 cm) breiten horizontalen Rillen für die natürliche Verjüngung oder auch zum Zwecke vorzunehmender künstlicher Besamung.
d.) Rauhbearbeitung nicht hinlänglich lockeren oder verhärteten Bodens zur Erzielung einer vollständigen natürlichen Verjüngung; Entfernung zu dichter der Keimung und Entwicklung hinderlicher Vorhegestreu, damit die jungen Pflänzchen mit ihren Wurzelkeimen den Boden erreichen können.
e.) Pflanzgärten sind in keinem größerem Umfange anzulegen; vielmehr sind die Gärten nach zwei-, höchstens dreimaliger Benützung durch neue Anlagen an anderen Stellen zu ersetzen, weil solche sich nach wiederholtem Abbau ohne kostspielige Melioration nicht mehr zur Anzucht kräftiger Pflanzen eignen.
f.) Lückenpflanzungen sind in den Schlägen nicht weiter, als unbedingt notwendig erforderlich, und in einer Weise zu vollziehen, daß deren gedeihliche Entwicklung auch stets gesichert bleibt. Es hat daher die Auspflanzung kleiner, einen vollständigen Bestandes an die nicht schon vorhandene Verjüngung als nutzlos zu unterbleiben.
g.) Mischungsweise Einbringung der Lärche auf höheren, für dieselbe geeigneten Lagen.
h.) Der Umstand daß vollständige Fichtensamenjahre nur in Zwischenräumen von 5-6 Jahren auftreten, Buchenmastjahre nicht selten 10 - 15 Jahre auf sich warten lassen, und daß es dann beim Eintritt solcher Jahre für die Verjüngung des Bestandes vorteilhaft schien, eine möglichst große Bestandsfläche der Naturverjüngung unterstellen zu können führte zu einer Anordnung, die in den primitiven Wirtschaftsregeln empfohlene Bestands- Randverjüngung in schmalen Streifen aufzugeben und die Aufrollung des Bestandes nun mehr durch eine nicht allzu dunkle Schlagstellung auf möglichst großer Fläche zu erstreben.
Wenn wir heute nach nahezu 3 Dezenien uns Rechenschaft geben sollen über die wirtschaftlichen Erfolge dieser Maßregeln, so müssen wir uns vorurteilslos gestehen, dass manche von diesen teils zu wenig beachtet worden, teils sogar der Vergessenheit anheimgefallen sind, teils aber auch den Wirtschafter vollständig im Stiche gelassen haben.
Von weitragendster Bedeutung und tief einschneidender Wirkung im Grundgedanken der Wirtschaftsführung auf Erzielung entsprechend gemischter Nadel- und Laubholzbestände war unstreitig die Änderung der seitherigen Randverjüngungsmethode in die Methode der Verjüngung auf möglichst großer Fläche. Hiemit waren alle Hoffnungen auf die Natur gesetzt; man wartete dabei aber Jahre lang vergeblich auf Naturbesamung, so daß sich manchenorts die Bestände verasten und verlichteten, später sodann im Samen- oder Mastjahre in der Regel zur Aufnahme der natürlichen Verjüngung nicht mehr tauglich schienen und schließlich saumweise eingeschlagen und ausgepflanzt werden mußten. War der Wirtschafter so glücklich ein Samenjahr mit der Hiebsführung in Einklang zu bringen, so erschien die erhoffte Ansamung der Buche, Fichte und Fohre nahezu gleichförmig und gleichzeitig auf der ganzen in Schlag gestellten Fläche. Die Nachhiebe mußten zu Gunsten der lichtbedürftigen Verjüngung auf der ganzen Fläche eingelegt werden, wobei dann mit dem besten Willen auf die Wachstums-Eigentümlichkeiten der einzelnen Holzarten, weil alle durcheinander waren, nicht immer die erforderliche Rücksicht genommen werden konnte. Am meisten hierunter zu leiden hatten naturgemäß die Buche und Tanne. Wenn trotzdem an manchen Orten (F.A. Kinding und Kipfenberg) aus jener Zeit stammende Verjüngungen hinsichtlich ihres Mischungsverhältnisses als gelungen bezeichnet werden müssen, so beweist dies nur, daß der damalige Wirtschafter in richtiger Sachkenntnis sich über die starre Form der Generalregel hinwegzusetzen wußte.
Ein weiterer Nachteil mit dieser Wirtschaftsführung war der, daß fast nie die Axt in den Schlägen zur Ruhe kam. Jahraus, jahrein war der Wirtschafter veranlaßt, bald hier, bald dort durch Fällung einiger Bäume den Verjüngungsgang zu fördern. Der Begriff einer langjährigen Schlagruhe war vollständig verloren gegangen. Hiedurch waren aber die Verjüngungen fast unausgesetzt den vielfachen Beschädigungen der Holzhauer, der Holzfuhrleute und nicht zum mindesten des Rüsselkäfers ausgesetzt.
Die gleichmäßige Stellung des Dunkelschlages brachte es mit sich, daß jüngere zuwachsfähige Stämme zum Hiebe gezogen wurden, während alte und überständige Bäume der Gleichmäßigkeit zuliebe stehen blieben. Wie schwer endlich solche auf größerer Fläche hin in mäßig lichter Besamungsschlagstellung vom Winde zu leiden hatten, davon können gerade die Eichstätter Waldungen erzählen. Seit jenem gewaltigen Orkane vom Oktober 1870 nahmen die Windbruchbeschädigungen überhaupt kein Ende mehr. So fielen in den Jahren 1875 und 1876 wiederholt ca. 40 000 Stere dem Winde zum Opfer, und manche Schlagstellungen wurden zu vollständigen Kahlflächen umgewandelt.
Die Maßnahmen zu Gunsten der Tannenbeimischung, wie sie im Wirtschaftsprogramm für diesen Zeitabschnitt vorgesehen waren, mißlangen mit wenigen Ausnahmen (Forstamt Kinding) vollständig. Es wurden zwar ganze Bestände auf ausgedehnter Fläche in Riefen mit Tannen besät, man unterließ aber deren rechtzeitige Nachlichtung, und so sind denn die angegangenen Saaten auch wieder vollständig von der Bildfläche verschwunden.
Diese wirtschaftlichen Mißerfolge, zu denen wohl auch die viel zu schwach durchgeführten Durchforstungen gezählt werden müssen, und die Folgen nahegedachter Sturmangriffe geben Veranlassung, die primitiven Wirtschaftsregeln auf Grund der inzwischen gemachten Erfahrungenbei der nächsten Waldstandsrevision entsprechend umzuarbeiten und zu ergänzen.
Nachzutragen wäre noch für diesen Zeitabschnitt die im Jahre 1873 erfolgte Vereinigung der beiden Forstämter Eichstätt I und II (letzerer früher Greding) in eine Forstamtsbezirk, „Eichstätt“ mit Abtrennung des Revieres Solnhofen, das nunmehr dem Forstamte Gunzenhausen einverleibt, indessen bereits im Jahre 1880 wieder zum Forstamte Eichstätt gezogen wurde.
c) 3. Waldstandsrevision 1882 mit 1896
Diese wurde im Jahre 1882 eingeleitet, und obwohl durch die Sturmbeschädigungen die Waldungen stark mitgenommen und die generellen Betriebspläne v. J. 1857/58 nicht unerheblich hiedurch alteriert waren, gleichfalls wieder in einfacher Weise durchgeführt.
Hinsichtlich des Flächenstandes hatten sich während der letzten 12 Jahre wieder verschiedene Änderungen ergeben. Abgesehen von einigen kleineren zum Zwecke besserer Arrondierung durchgeführten Grundtäuschen und Ankäufen mußte zu Folge der im Jahre 1880 eingetretenen Änderung der Abgrenzung zwischen den beiden Regierungsbezirken der Oberpfalz und von Mittelfranken der größere Teil von Beilngries und Burggriesbach aus dem Complexe ausscheiden und dem Regierungsbezirke der Oberpfalz überwiesen werden. Hiedurch war eine weitere Forstbezirksänderung zwischen den Revieren Kinding und Kipfenberg bedingt, in dem vom ersteren Reviere die Wartei Kipfenberg (Distr. XIV,XV,XVI,XVII und XX) mit 850,251 Ha abgetrennt und dem Reviere Kipfenberg zugeteilt, der Revierverwaltung Kinding aber der vom Reviere Beilngries zurückbehaltene Teil (Distr. I, XI, XII, und XIII) mit 740,642 ha als Wartei Haunstetten unterstellt wurde.
Die vom Reviere Burggriesbach dem Regierungsbezirke Mittelfranken verbliebenen Waldungen wurden dem Reviere Stauf als Wartei Obermäßing angegliedert und kommen, weil aus dem Complexverbande gänzlich ausgeschieden, hier nicht weiter mehr in Betracht.
Sonach stellte sich der Flächenstand zu Anfang des Jahres 1882 für Compl. I. auf 9477,586 ha, wovon 140,009 ha prod. aber unbestockt und 111,647 ha als unprod. sich ausscheiden, Stand v. J. 1870 9476,555 ha, und 198,136 ha prod. aber unbestockt und 112,939 ha als unprod. sich ausscheiden, für Compl. II. auf 5516,262 ha, und 51,779 ha prod. aber unbestockt und 32,577 ha als unprod. sich ausscheiden, Stand v. J. 1870 6395,776 ha, und 98,318 ha prod. aber unbestockt und 34,397 ha als unprod. sich ausscheiden. Diese Flächen verteilen sich auf die Reviere: Complex I. Eichstätt 1970,992 ha, Complex II. Kinding = 1408,368 ha Stand v. J. 1870 = 1968,048 ha, = 1517,977 ha Breitenfurth = 2135,752 ha, Kipfenberg = 2357,552 ha Stand v. J. 1870 = 2136,915 ha, = 1506,658 ha Hofstetten = 2474,793 ha, Rapperszell = 1107,107 ha Stand v.J. 1870 = 2475,120 ha, = 1107,107 ha
Schernfeld = 2308,633 ha, Altdorf = 643,235 ha Stand v. J. 1870 = 2309,067 ha, = 643,129 ha Solnhofen = 587,416 ha Stand v. J. 1870 = 587,411ha.
Erfreulicher Weise kann aus dieser Zusammenstellung im Vergleich zum Stande v. J. 1870 ein stetes Abnehmen der unbestockten Fläche konstatiert werden, was der unermüdlichen trotz der enormen elementaren Schwierigkeiten mit gutem Erfolge gekrönten Kulturtätigkeit zu verdanken ist.
Auch das Altersklassenverhältnis Complex I. I. II. III. IV. produkt. aber unbestockt improduktiv Gesamtfläche Tgw. 3446,468 2201,918 2020,838 1556,706 140,009 111,647 9477,568 =ha 30,8 % 23,5 % 21,6 % 16,6 % 1,5 % 54,3 % der produktiven Fläche Complex II. I. II. III. IV. produkt. aber unbestockt improduktiv Gesamtfläche Tgw. 1846,090 1093,694 1303,366 1188,366 51,779 32,577 5516,262 =ha 33,7 % 20,0 % 23,8 % 21,6 % 0,9 % 53,7 % der produktiven Fläche
hat sich erheblich verschoben, insbesondere wurde durch die seitherige Bestandsabnützung die haubare Klasse neuerdings verstärkt. Es ist nun wohl nicht mehr zu zweifeln, daß dies Erscheinung auf die Unterschätzung der Haubarkeitserträgnisse im Forsteinrichtungswerke v. J. 1858 und auf die hiedurch zu niedrig bemessene Etatfestsetzung beruht. Auf die Festsetzung des Etat für den neuen Zeitabschnitt äußerte sich dieses Anwachsen der haubaren Klasse insoferne günstig, als der Hauptnutzungsetat nicht erheblich erhöht werden konnte. Außerdem war es auch dringend geboten, mit der Nutzbarmachung der zahlreichenAlteichenstämme, deren Materialvorrat zu 25 000 Steren geschätzt wurde, rascher vorwärts zu gehen, wollten nicht bei der fortgesetzten Qualitätseinbuße größere finanzielle Verluste riskiert werden.
Zur Etatregulierung standen außerdem noch die Nachhiebsreste, die Restvorräte der ersten Wirtschaftsperiode und die Haubarkeitserträge derj. Bestände der II. Periode zur Verfügung, welche hinsichtlich ihrer minder guten Bestandsbeschaffenheit zur rascheren Verjüngung vorgezogen werden mußten.
Hieraus wurde nun für Complex I. der Hauptnutzungsetat zu 50 000 Ster, somit pro ha prod. Bodens 5,3 Ster gegenüber 4,7 Ster zu Anfang 1870 und 4,4 Ster zu Anfang 1857/58 und für Complex II zu 31 500 Ster, somit pro ha 5,7 Ster gegenüber 5,0 bzw. 4,4 Ster zu Anfang 1870 bzw. 1857/58 ermittelt, und der Zwischennutzungs-Etat mit einem Ertrag von 7 550 Ster für Complex I und 4 100 Ster für Complex II festgesetzt.
Bei der Ausführung der Durchforstungen soll nicht mehr, wie seither, die Etatgröße, sondern die Fläche maßgebend sein.
Bei dieser Waldstandsrevision wurde auch eine Frage von eminenter Bedeutung angeregt, deren definitive Entscheidung aber der 4. Waldstandsrevision vorbehalten; nämlich ob die seither festgehaltene Umtriebszeit zu 96 Jahren nicht zu kurz bemessen sei und ob es sich nicht vielmehr empfehle, auf den höheren Umtrieb zu 120 Jahren überzugehen. Richtig ist, daß ein Teil der gegenwärtig zur Verjüngung herangezogenen Nadelholzbestände das 100 jährige Alter nicht unbeträchtlich überschritten hat, und daß nach Aufnutzung dieser Starkhölzer das schwere Stammholz in dem im Hiebe folgenden haubaren Beständen nicht mehr zu finden sein wird. Es ist aber auch nicht in Abrede zu stellen, daß ein ziemlicher Prozentsatz dieser Althölzer mehr oder minder stark anbrüchig und faul ist, so daß bei deren Aufarbeitung mehrere Abschnitte gemacht werden müssen, bis das verbleibende Stück als Nutzholz angesprochen werden kann. Allerdings ist zu beachten, daß diese Erscheinung nicht so sehr mit dem Alter des Stammes im ursächlichen Zusammenhang steht, - es fehlen hierüber noch genauere Untersuchungen -, sondern daß die Ursache in der Hauptsache wohl in den übermäßigen Wildbeschädigungen früherer Zeit zu suchen sein wird. Fast alle gegenwärtig der haubaren und angehend haubaren Klasse angehörigen Bestände tragen noch deutlich sichtbare Spuren solcher Beschädigungen an sich. Immerhin wird es fraglich sein, ob solche Bestände ein höheres Abtriebsalter vertragen können, als das seitherige.
Die Hauptaufgabe bei dieser Waldstandsrevision war, wie bereits erwähnt, der AufstelAufstellung neuer Wirtschaftsgrundsätze gewidmet. Zunächst wurden die Bestände in folgende Bestandskategorien ausgeschieden:
1.) Fichtenbestände, rein der untergeordnet mit Fohren, Buchen, Lärchen oder Tannen gemischt ca. 11 760 ha = 72,9 % der ganzen Fläche.
2.) Fohrenbestände rein oder mit Fichten gemischt ca. 1000 ha = 6,2 % der ganzen Fläche.
3.) Reine Buchenbestände oder mit Fichten gemischt ca. 3 300 ha = 20,5 % der ganzen Fläche.
4.) Eichenbestände 70 ha = 0,4 % der ganzen Fläche.
Eine Ausscheidung von Mittelwaldbeständen war nicht mehr erforderlich, nachdem dieselben inzwischen allmählich in Hochwald übergeführt worden waren.
Die bisher üblich gewesene Bewirtschaftungsweise der gleichmäßigen schlagweisen Angriffsstellung wurde verlassen; die Verjüngung soll vielmehr möglichst auf natürlichem Wege im Fehmelschlagbetriebe oder in Saumfehmelschlägen (vide Neuessinger Wirtschaftsregeln) oder auch in einem beide Betriebsformen verbindenden kombinierten Verfahren vorgenommen werden.
Es würde zu weit führen, hier die Waldstandsrevisionsoperate enthaltenen Detailbestimmungen über den Wirtschaftsgang dieser Betriebsformen dem vollen Inhalt nach aufzuführen. Im Nachstehenden wird sich daher nur auf die Bekanntgabe der wesentlichen Bestimmungen für die einzelnen Bestandskategorien beschränkt.
In den Beständen der Kategorie 1.) ist die Fichte als Hauptholzart (0,7) zu erziehen, und alle anderen Holzarten, wie Buche, Tanne, Fohre und Lärche (0,3) je nach den Standortverhältnissen beizumischen.
Die Reihenfolge der verschiedenen Hiebsoperationen hat sich etwa in folgender Weise zu vollziehen!
Vorbereitungshieb (in Form einer letzten Durchforstung), Auflichtung, Umrändelung bzw. Räumung (bereits vorhandener) brauchbarer Vorwüchse, weiter sodann die eigentlichen Angriffshiebe auf den Gruppenhiebsstellen und den Saumschlagflächen, wenn nicht - wie bei einem Samenjahre - Veranlassung gegeben ist, den Angriff schon mit dem Vorbereitungshiebe zu verbinden. Die Nachhiebe haben nach Bedürfnis des Jungwuchses gruppen- und horstweise möglichst rasch zu erfolgen. In den Saumfehmelschlägen ist, je schmäler dieselben angelegt sind, die Stellung des Schirmstandes möglichst licht zu halten. In der Regel bedarf es hier keiner besonderen Nachhiebe; vielmehr ist der Schirmstand mit Ausnahme der etwa über zu haltenden Standbäume (Fohre), wenn die Schlagfläche sich gleichzeitig besamt hat, mit einemmale einzuschlagen.
Es ist möglichst darauf zu achten, daß bei allen Verjüngungsformen alle in einem Bestande, oder in einem größeren geschlossenen Bestandsteile notwendigen Hiebe in einem Jahre vollzogen werden (Hiebskonzentration) und hierauf eine mehrjährige Schlagruhe folgt, um einesteils Rüsselkäferbeschädigungen vorzubeugen, andererseits in der Zwischenzeit den Ansamungen und Kulturen die nötige Nachhilfe angedeihen lassen zu können.
Der nächste Saumhieb darf nur dann angereiht werden, wenn die angegriffene Saumschlagfläche vollständig sich besamt hat und freigestellt ist.
Bei allen Hieben ist ferner stets nur zunächst das starke ausgewachsene, dann kranke kurzschaftige und breitastige Material einzuschlagen, während jüngeres, zuwachsfähigeres und insbesondere zur Samenerzeugung taugliches Material als Schirmstand ausgewählt und belassen werden soll.
Alle vorerst noch nicht zur Verjüngung bestimmten zwischen den Vorwüchsen und parziellen Gruppenanhiebsstellen gelegenen Bestandsteile sind möglichst geschlossen zu halten. In diesen Partien wäre dann das bei Nachlichtungen und sonstigen Hieben anfallende Material zu werfen und auszurücken, so daß Beschädigungen der Hauptwüchse x.x. nicht stattfinden können.
Treffen die Gruppen- und Saumhiebe bei der allmählichen Aufrollung des Bestandes auf schon beraste Bestandspartien, so sind dieselben entsprechend abzurunden, einzuschlagen und auszupflanzen. Jedem Hiebe hat die Musterung alles etwa vorhandenen Vorwüchse vorauszugehen. Für die Musterung selbst haben die in den „Neuessinger Wirtschaftsregeln“ niedergelegten Grundsätze in analoger Anwendung zu kommen.
Schlägt die Naturbesamung fehl, oder müssen der Etatserfüllung wegen Angriffshiebe in einem Nichtsamenjahre geführt werden, so ist die Verjüngung sofort aus der Hand einzuleiten.
Hinsichtlich der Beimischung der übrigen Holzarten haben folgende Bestimmungen zu gelten:
Die Tanne soll möglichst auf ihr zusagenden Standorten in kleineren Horsten und Gruppen beigemischt werden. Sind Alttannen vorhanden, so wäre auf natürliche Besamung hinzuwirken. In allen übrigen Fällen wo Beimischung erwünscht ist, ist dieselbe auf künstlichem Wege zu erstreben.
Finden sich in den Beständen samentragungsfähige Buchen vor, so wäre vor allem, um ihre Mastfähigkeit zu begünstigen, die Krone derselben zu umlichten. Stellt sich dann entwicklungsfähiger Aufschlag ein, so ist derselbe durch entsprechende, rechtzeitige Auflichtungen zu erhalten. Gleichzeitig sind etwa schon vorhandene brauchbare Buchenvorwüchse durch passende Auflichtungen im Wuchse zu fördern und vor Überwachsen durch das Nadelholz zu schützen.
Auch der Fohre ist eine angemessene Vertretung zu gewähren. Ihre Beimischung wird sich in der Regel auf natürlichem Wege ermöglichen lassen. Manchenorts, wo der Boden die Anfänge der Verheidung zeigt, hat die Fohre als Mittel zum Zwecke zu dienen. Die Lärche endlich soll nicht nur als Schützling der Buche und Eiche geeignet Verwendung finden, sondern ihr Anbau ist auch in der dem Nadelholze überlassenen Bestandteilen ins Auge zu fassen. Auszuschließen wären nur Standorte mit flachgründigen Boden mit Plattenkalkunterlage, feuchte Mulden, enge Täler überhaupt Örtlichkeiten, in welchen Nebel öfters und längere Zeit sich einlagern.
2.) Die reinen oder mit Fichten gemischten Fohrenbestände
sind in der Regel in Saumfehmelschlägen der herrschenden Windrichtung entgegen unter Umständen bei zusagenden Bodenverhältnissen mit vorausgehenden gruppen- und horstweisen Anbau von Fichten und Tannen hinter der Schlagwand derart zu verjüngen, daß die Fichte bis etwa zur Hälfte und selbst darüber der Maße des ausgeformten Bestandes erzogen wird, auf günstigem Standort aber im gleichen Maße zu Gunsten der Föhre zurücktritt, bis sie endlich an den schlechtesten Stellen nur mehr die Rolle des Neben- und Überstandes einnimmt.
3.) Die reinen Buchenbestände,
untergeordnet gemischt mit anderen Nadel- und Laubhölzern sind im combinierten Verfahren bei einem ideellen Mischungsverhältnis von 0,7 Nadel- und 0,3 Laubholz zu verjüngen. Der Verjüngungsgang ist zunächst auf den Erhalt von Buchen-Aufschlägen zu richten und derart zu leiten, daß letztere bis zum Zeitpunkt des Umschließens mit Nadelholz einen solchen Altersvorsprung erreicht haben, daß ihre weitere Entwicklung gesichert ist, wozu im Allgemeinen ein Altersvorsprung von 10 - 15 Jahren genügt.
Die Hiebsmanipulationen sind dieselben wie bei den Beständen der Kategorie 1.). Hat sich genügend Buchenaufschlag ergeben, und ist derselbe zu entsprechend großen Horsten mit dem erforderlichen Altersvorsprung ausgeformt, so erfolgt dann die Einbringung der Fichte, was gleichfalls durch Gruppenhiebe, vorzüglich aber durch die Saumfehmelschläge zu geschehen hat.
4.) Die wenigen im Complexe noch vorhandenen Eichenbestände
stellen sich als Überreste der früheren, im größeren Umfange jedoch mit wenig Erfolg betriebenen Eichen- Anzucht dar, und stehen zur Zeit teils im Gertenholz teils im Stangenholzalter. Da sie vorwiegend die besseren Standorte einnehmen, sollen sie auch fernerhin als Eichenbestände behandelt werden. Für die nächste Zeit haben nur fortgesetzt Läuterungen und Durchforstungen Platz greifen.
Eichen-Nachzucht soll künftig nur auf ganz besonders zusagenden Standorten (in Ostund Südostlagen) und zwar in entsprechend großen (von etwa 0,300 ha) Horsten stattfinden. Derart ausgeformte Eichenhorste wären dann im entsprechenden Alter wenn möglich mit einem Buchengürtel zu umgeben, welcher in seinem äußeren Rande mit Lärchen durchpflanzt werden kann.
Außer diesen die Bestandsbegründung im Auge habenden Wirtschaftsregeln enthält das Wirtschaftsprogramm auch eingehende Vorschriften über die Schlagpflege.
In Kürze sei hier nur erwähnt, daß dieselben schon bei Begründung der einzelnen Holzarten- Horste und Gruppen, also möglichst frühzeitig zu beginnen habe, daß sie der Eigentümlichkeit jeder Holzart angepaßt sein müsse und unausgesetzt zu handhaben sei, bis jede Holzart die ihr wirtschaftsgemäß zugewiesene Stellung im künftigen Bestande selbständig wenigstens auf eine gewisse Zeit hinaus zu behaupten im Stande gesetzt ist.
Den Schlagpflegearbeiten haben sich dann die Durchforstungen anzuschließen. Zweck derselben soll sein, unter sorgfältiger Erhaltung des Bodenschutzes die Produktionsfähigkeit der herrschenden und mitherrschenden Klassen durch mäßige Freistellung ihrer im starken Druck befindlichen Kronen zu heben und zu stärken, sowie das angestrebte Mischungsverhältnis zu regulieren.
Außer der Regelung des Wirtschaftsbetriebes fällt in diesen Zeitabschnitt noch ein bedeutungsvoller Wendepunkt in der Geschichte des bayer. Forstwesens. Dank der hohen Einsicht der maßgebenden Faktoren unserer Staatsverwaltung wurde mit dem Jahre 1885 vom 1. Juli ab mit dem seitherigen Revierförstersystem gebrochen und den äußeäußeren Beamten diejenige Stellung gewährt, welche den Ansprüchen an ihre Vorbildung, der Gleichheit mit den übrigen Staatsbeamten und den wichtigen Aufgaben ihres Berufes Rechnung trug.
Als Folge der neuen Organisation des Forstdienstes wurden im Bezirke Eichstätt die früheren Reviere in selbständige Forstämter umgewandelt, die bisherigen Oberförster zu Forstmeistern befördert und direkt der k. Regierung, woselbst ein Forstabteilung errichtet wurde, unterstellt. Nur die beiden Reviere Altdorf und Raitenbuch wurden mit Rücksicht auf ihre geringere Flächenausdehnung als solche aufgelöst, und als Assessorenbezirk dem Forstamt Rapperszell bzw. Schernfeld einverleibt. Gebildet wurden demnach:
Forstamt Eichstätt (v. Jahre 1893 ab Eichstätt-Ost genannt) mit 1977,912 ha Staatswald in 5 Schutzbezirken
(1 Förster, 2 Forstwarte, 1 Forst- und 1 Waldaufseher)
Forstamt Breitenfurth (v. Jahre 1893 ab Eichstätt-West genannt) mit 2137,520 ha Staatswald in 4 Schutzbezirke (3 Förster und 1 Forstaufseher)
Forstamt Hofstetten mit 2475,669 ha Staatswald in 4 Schutzbezirke (1 Förster, 2 Forstwarte und 1 Forstaufseher)
Forstamt Schernfeld mit 3541,788 ha Staatswald in 5 Schutzbezirke (3 Forstw., 1 F.A., 1 W.A.) mit Assessorenbez. Raitenbuch
Forstamt Pappenheim mit 591,723 ha Staatswald, in 2 Schutzbezirke (1 Forstw., 1 W.A.) (früher Solnhofen)
Forstamt Kinding mit 1410,573 ha Staatswald in 3 Schutzbezirke (1 Förster, 1 Forstw., 1 F.A.)
Forstamt Kipfenberg mit 2387,581 ha Staatswald in 4 Schutzbezirke (1 Förster, 2 Forstwarte, 1 F.A.)
Forstamt Rapperszell mit 1754,186 ha Staatswald in 4 Schutzbezirke (1 Forstwart, 1 Forstgehilfe, 1 F.A., 1 W.A.) mit Assessorenbezirk Altdorf.
Sa. 16 276,958 ha Staatswald mit 25 Schutzbezirken
Sämtlichen Forstämtern mit Ausnahme des Forstamts Rapperszell wurden Assistenten beigegeben. Der ganze Personalstand begreift demnach 8 Forstmeister, 2 Forstamtsassessoren, 7 F.A. Assistenten für die Verwaltung, und 7 Förster, 12 Forstwarte, 7 Forstaufseher und 4 Waldaufseher zum Betriebsvollzug und Forst- und Jagdschutz. Es treffen sohin auf 1 Schutzbezirk ca. 520 ha Waldfläche. Nebst den Staatswaldungen sind den Ämtern außer der Aufsicht der im Bezirke gelegenen Privatwaldungen noch namhafte Flächen von Gemeinde- und Stiftungswaldungen zur offiziellen Betriebsführung zugeteilt, wofür die betreffende Verwaltung einen Beitrag zur Staatskasse - in der Regel eine Mark pro ha - zu vergüten hat.
In der Ablösung der Forstservituten wurde fortgefahren. Nach dem Stande zur Zeit der Übernahme der Waldungen i. J. 1856 waren vorhanden: 2 umständige Bau- und Nutzholzrechte, 133 Brennholzrechte mit einer Abgabe von 689 Klftr. = 2294,17 Ster, 60 Weiderechte, dann 17 Trieb- und 4 Tränkrechte eingeforsteter Gemeinden mit einem Auftrieb von ca. 2320 Stück Hornvieh und 450 Schafen; ferner unfixierte Streurechte an 17 Gemeinden und fixierte an 8 Gemeinden und an 25 einzelne berechtigte Anwesen im Ganzen mit einer Abgabe von 1600 Fuder = 8000 Ster, endlich noch 13 Geäckerichtsrechte und 1 Lehmrecht.
Gegenwärtig (1893) lasten noch auf den Waldungen:
1 Nutzholzrecht (Lichtbuche), 102 Brennholzrechte mit 499 Klftr. = 1664,8 Ster, die Weide- Trieb- und Tränkrechte wie ehedem, doch werden dieselben nicht mehr in der früheren Ausdehnung betrieben; ferner unfixierte Streurechte an 14 Gemeinden, fixierte Streurechte nach wie vor, im Anschlage zu ca. 7 300 Ster; die Geäckerichtrechte haben von selbst aufgehört und sind als erloschen zu betrachten; das noch bestehende Lehmrecht ist ohne jede Bedeutung.
Zur Zeit repräsentieren die Abgaben auf Forstrecht einen vollen Geldwert von rund 23 820 M. Die Forstberechtigten haben als Gegenleistung dem Ärare nur den Betrag von 1545,67 M rückzuvergüten. Es ergibt sich sonach zu Ungunsten des letzteren eine Differenz von 22 275 M oder pro ha der prod. Fläche 1,38 M.
Die Fürsorge der Forstverwaltung war aber auch unausgesetzt auf die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse für das eigene Personal teils durch eingreifende Reparaturen an den vielfach aus alter Zeit noch stammenden Forstdienstgebäuden, teils durch Ankauf entsprechender Anwesen (Kipfenberg, Pappenheim, Eichstätt-West) oder durch Aufführung von Neubauten (Gungolding, Solnhofen, Ruppertsbuch, Dörndorf) gerichtet. So waren seinerzeit beim Übergang der Waldungen an das k. Forstärar nur 14 Dienstgebäude vorhanden, während nach heutigem Stande 26 Dienstwohngebäude vorhanden sind (so daß nur noch einige wenige Dienststellen sich privater Wohnung bedienen müssen).
Wie bereits am Schlusse des vorigen Zeit-Abschnittes erwähnt, war im Eichstätter Bezirk seit den 70iger Sturmjahren bzw. seit Erbauung der Altmühlbahn Handel und Wandel im steten Steigen begriffen.
In welcher Weise sich diese Verhältnisse auf die Betriebsergebnisse geäußert haben, läßt nachstehende Übersicht erkennen:
nachstehende Übersicht erkennen:
Jahr Fläche ha Material- einschlag Gewinnungs- Nutzholz Ster Brennholz Ster Gesamt Ster kosten Ster 1856/57 13 868 3 637 65 856 69 493 0,50 5,2 % 94,8 % 1870 18 859 18 590 110 184 128 774 0,70 14,4 % 85,6 % 1882 16 616 34 312 59 137 93 449 0,68 36,7 % 63,3 % 1893 16 111 43 505 70 539 114 044 0,88 38,1 % 61,9 % pro fm = 11,83 1899 16 154 54 703 68 250 122 953 0,90 44,4 % 55,6 % pro fm = 15,38 Jahr Durchschn. Preis Geld- Reinertrag pro 1 Ster Nutzholz pro 1 Ster Brennholz Einnahme M Ausgabe M Reineinnahme M pro ha M 1856/57 3,20 2,00 243 400 87 620 155 780 11,23 36,1 % der Einnahme 1870 8,00 3,30 533 986 193 756 340 230 16,04 36,3 % der Einnahme 1882 8,36 4,40 560 205 210 808 349 397 21,03 37,6 % der Einnahme 1893 9,62 4,76 776 614 279 260 216 233 30,90 35,7 % der Einnahme 1899 11,84 4,67 1 013 582 315 480 698 102 43,21
31,1 % der Einnahme
Es kann also erfreulicherweise konstatiert werden, daß die Erträgnisse des Waldes in steigender Tendenz sich bewegen und daß die Ausgaben relativ nicht nur keine Vermehrung, sondern sogar eine Abminderung erfahren haben. Das Nutzholzprozent läßt allerdings noch zu wünschen übrig und ist auch zweifellos noch einer weiteren Steigerung fähig; immerhin wird aber aus den bei der Umtriebsfrage besprochenen Gründen für eine geraume Zeit eine gewisse Grenze gezogen bleiben. Sehr zu wünschen wäre eine bessere Absatzfähigkeit des Buchennutzholzes, welches noch mit wenig Ausnahmen in das Brennholz geschlagen werden muß.
Zum Schluß des Abschnittes sei noch in Kürze der Beschädigungen und Bedrohungen durch Naturereignisse Erwähnung getan. Dieselben sind glücklicherweise gerade nicht von besonderer schädigender Bedeutung gewesen; immerhin schien es aber eine Zeit lang, als ob auch hier den Wald das Verhängnis der oberbayerischen Forste in Ebersberg x.x. treffen sollte. Anfangs August 1890 fand nämlich eine förmliche Invassion der Nonnenschmetterlinge von Süden (wahrscheinlich vom Dürnbucherforst) her statt. Ohne daß vorher eine auffallende Vermehrung dieses Schädlings in loco beobachtet wurde, erschien plötzlich in diesen Tagen nicht nur der Wald, sondern auch Stadt und Land mit diesen unheimlichen Gästen dicht bedeckt. Sofort wurden die Vertilgungsmaßnahmen im vollen Umfange aufgenommen und die Schmetterlinge nach hunderttausenden gesammelt und getötet. Eine weit größere Zahl wurde durch ein am 9. August eintretendes heftiges, über das gesamte Gebiet sich ausdehnendes Gewitter, stellenweise mit Hagel verbunden, vernichtet. Trotzdem genügte diese kurze Anwesenheit des Insektes, um sich im Walde durch Eierablage festzunisten. Die im darauffolgenden Herbst und Winter hierüber durchgeführten Recherchen ergaben, daß mancherorts der Forstämter Eichstätt- Ost und -West, dann Hofstetten eine nicht unbedenkliche Eierablage (100 bis 500 Eier pro Stamm) stattgefunden hat, so daß zur Leimung dieser Orte im Frühjahr 1891 geschritten werden mußte. Wider Erwarten war jedoch das Erscheinen der jungen Räupchen Ende April und Mai selbst in den als besonders gefährdet angesehenen Beständen so geringfügig, daß eine Gefahr vollständig ausgeschlossen war. Diese auffallende Erscheinung dürfte wohl neben der rastlosen Tätigkeit der Vögel hauptsächlich der kalten und frostigen Witterung des Mai zuzuschreiben sein, welche ihre Wirkung nicht so sehr durch direkte Einwirkung der Kälte auf die kleinen Nonnenraupen, als durch die Zurückhaltung der Vegetation äußerte, wodurch ein zu frühes Ausschlagen der jungen Triebe verhindert und den Räupchen die Nahrung entzogen wurde.
Die Flugzeit 1891 war dann auch ohne Bedeutung, so daß sich die Maßnahmen des Jahres 1892 in der Hauptsache auf die Beobachtung der vorjährigen Leimflächen beschränken konnten. Auch das Ergebnis dieser gab zu keiner weiteren Besorgnis Veranlassung.
Das Jahr 1893 hatte sich dagegen in anderer Weise ungünstig für den Wald erwiesen, nämlich durch seine nach Grad und Dauer seit Menschen-Gedenken einzig dastehende Hitze und Dürre. Insbesondere hatten die Kulturen und Verjüngungen darunter zu leiden und manche von ihnen zeigten starken Abgang selbst an älteren Pflanzungen.
Nebst dem waren es die Ansprüche der Landwirtschaft auf Waldstreu, die dem Walde ungewöhnlich zusetzten. Zum Glück hatte sich ein erklecklicher Streuvorrat im Laufe der Zeit angesammelt, so daß die Bedürfnisse der Landwirtschaft in diesen Zeiten der Not zum großen Teile befriedigt werden konnten. Abgegeben wurden zu bedeutend ermäßigten Preisen etwa 60 000 Ster Streu, d.i. das 8 fache der Abgabe in Normaljahren.
Gott gebe, daß solche Notjahre der Landwirtschaft wie dem Walde fürderhin erspart bleiben mögen.
Die in den Jahren 1895 und 1896 in den mittelfränkischen Forsten mit so furchtbarer Gewalt auftretende Kiefernspanner-Kalamität warf auch ihre Wellen bis in das Gebiet der Eichstätter Waldungen, ohne indes der Forstverwaltung zu besonderem Eingreifen Anlaß zu geben.
Ich bin am Ende meiner Aufzeichnungen und beschließe dieselben mit dem Wunsche, dass die Eichstätter Waldungen unter ihren Hegern und Pflegern nach wie vor blühen und gedeihen mögen in aeternum.